Spendenquittung
Vielen Dank für Deine finanzielle Untertsützung!
Spenden von der Steuer absetzen?
Das musst Du wissen:
Spenden an den Förderverein Willkommen in Nippes sind gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.
Zuwendungsbestätigung
Der Förderverein Willkommen in Nippes e.V. ist nach dem letzten uns zugegangenen Bescheid vom 15.03.2021 des Finanzamtes Köln-Nord, Steuer-Nr. 217/5954/2198 gemäß § 5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Somit kannst Du Deine Spende an uns von der Steuer absetzen.
Für Spenden über 300 € senden wir bis spätestens Ende Januar des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung zu.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsbestätigung
Der Gesetzgeber hat die Grenze für den vereinfachten Spendennachweis (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV und § 84 Abs 2c EStDV, geändert durch das „Jahressteuergesetz 2020“ vom 21.12.2020) angehoben.
Für Spenden ab dem 01.01.2020 gilt daher: Jede einzelne Spende mit einer Höhe bis zu 300 € kann ohne Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) beim Finanzamt geltend gemacht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 € (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist neben der Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (Kontoauszug) zusätzlich unser Freistellungstext vorzulegen. Hierfür kannst den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis hier downloaden.