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Anwendungshinweise zu § 25a AufenthG
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 26.06.2024 den lang erwarteten Erlass zu §25a Aufenthaltsgesetz herausgegeben. Das Ministerium hat angekündigt, die Anwendungshinweise in regelmäßigen Abständen (ca. alle 1,5 Jahre)
auf einen Aktualisierungsbedarf hin zu überprüfen.
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