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Pressemitteilung zum Tag des Flüchtlings

Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V. Bochum, 01.10.2020

Pressemitteilung 15/2020


Tag des Flüchtlings: Aufnahme und Aufenthalt statt Abwehr! Flüchtlingsrat NRW fordert Flüchtlingsschutz und umfängliche Teilhabe 15 Monate nach Verabschiedung der umfassenden Gesetzesverschärfungen des Migrationspakets haben sich die Befürchtungen bestätigt: Sie schränken massiv die Teilhabemöglichkeiten von Flüchtlingen weiter ein, u.a. durch Erteilung der sog. Duldung light, umfassende Leistungskürzungen bzw. -ausschlüsse und die Ausweitung der Abschiebungshaft.


Deutlich zeigen sich die Auswirkungen bereits beim Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen. Neben langen, bis zu 24 Monaten andauernden, Wartefristen für den Zugang zum Arbeitsmarkt verwehren die erweiterten Arbeitsverbote für Schutzsuchende aus sog. sicheren Herkunftsländern und die inzwischen weit verbreitete Erteilung der mit einem Arbeitsverbot verbundenen „Duldung light“ immer mehr Schutzsuchenden die Aufnahme einer Beschäftigung. Damit verringern sich zugleich die Chancen, perspektivisch über eine Beschäftigung den Aufenthalt zu sichern, da für die meisten Aufenthaltstitel die Sicherung des Lebensunterhalts vorausgesetzt wird. Dass ein solcher „Spurwechsel“ ohnehin nicht gewünscht ist, zeigt sich auch an der Ausgestaltung der neu geschaffenen Beschäftigungsduldung. Aufgrund der hohen Erteilungsvoraussetzungen wurde diese mit Stand 30.06.2020 bundesweit nur 431 Personen, in NRW insgesamt 81 Personen erteilt.


„Die Erarbeitung der in weiten Teilen durchaus wohlmeinenden Erlasse hinsichtlich des Arbeitsmarktzugangs dauert viel zu lange, denn in der Zwischenzweit etabliert sich in den Ausländerbehörden eine teils gegensätzliche Praxis“, meint Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Überdies steigert die Landesregierung auf der anderen Seite deutlich den Ausreisedruck. Auch dies führt dazu, dass einige Ausländerbehörden sehr restriktiv mit der Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen verfahren, um möglichst Teilhabe zu verhindern.


“ Zunehmend werden Flüchtlinge, wie auch der Jahresbericht 2019 der Abschiebungsbeobachtung an NRW-Flughäfen belegt, ungeachtet humanitärer Grundsätze aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben. NRW ist seit Jahren, so auch 2020,sowohl in absoluten wie in relativen Zahlen Spitzenreiter unter den Bundesländern bei Abschiebungen. Selbst mitten in der Corona Pandemie hat die Landesregierung Abschiebungen vollzogen und ist mittlerweile wieder fast zum „Regelbetrieb“ übergegangen, ungeachtet der verheerenden gesundheitlichen Versorgungssituation in vielen Herkunftsländern.


„Die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz endet nicht an den Grenzen NRWs“, so Birgit Naujoks, „deshalb dürfen Menschen nicht in gefährliche Gebiete und unwürdige Lebensbedingungen abgeschoben werden. Ebenso gilt es, Schutzsuchende aus elenden Verhältnissen, wie u.a. in den griechischen Flüchtlingslagern, zu befreien und hier aufzunehmen.“



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