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Pressemitteilung: NRW muss handeln: jetzt Menschen aus Afghanistan aufnehmen!

Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.

Bochum, 17.08.2021

Pressemitteilung 12/2021


NRW muss handeln: jetzt Menschen aus Afghanistan aufnehmen!


Flüchtlingsrat NRW fordert Akut-Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige Die ungebremste Machtübernahme der Taliban in Afghanistan ist erschütternd. Unzählige Zivilistinnen versuchen verzweifelt, aus dem Land zu fliehen. Menschen- und Frauenrechtsaktivistinnen, Journalistinnen, Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen, LSBTIQ* und alle anderen, die dem Weltbild der Taliban widersprechen, sind in akuter Gefahr. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat deshalb heute (17.08.2021) ein eigenes Landesaufnahmeprogramm beschlossen. Afghanische Staatsangehörige, die bereits in Schleswig-Holstein leben, sollen auf diesem Weg ihre Angehörigen nachholen können. Dies gelte insbesondere für Frauen und Kinder. Es gehe um etwa 300 Menschen, denen dadurch eine Einreise ermöglicht werden solle. „Die nordrhein-westfälische Landesregierung muss dem positiven Beispiel aus Schleswig-Holstein folgen und sofort ein eigenes Landesaufnahmeprogramm umsetzen“, fordert Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Eine schnelle, unbürokratische Aufnahme ist ein Gebot der Menschlichkeit.“ Das Aufnahmeprogramm sollte jedoch weiter gefasst sein, als es in Schleswig-Holstein vorgesehen ist, nicht nur hinsichtlich der Zahl der Begünstigten, sondern auch bezogen auf die ausgewählten Gruppen. „Nicht nur die Kernfamilien von hier lebenden Schutzberechtigten sowie weibliche Geschwister sind in akuter Gefahr, auch Verwandte zweiten und dritten Grades sind bedroht“, erläutert Birgit Naujoks. „NRW sollte sich darüber hinaus aber auch zur Aufnahme von Menschen aus anderen Gefährdungsgründen verpflichten, beispielsweise aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Minderheit.“ Auch für die in NRW lebenden geduldeten Afghaninnen besteht Handlungsbedarf. Aufgrund der faktischen Unmöglichkeit von Abschiebungen muss das MKFFI die Ausländerbehörden verpflichten, insbesondere Duldungen für Personen mit ungeklärter Identität, Arbeitsverbote und andere Sanktionen gegenüber afghanischen Staatsangehörigen vollständig aufzuheben. Zudem sollte das Ermessen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG positiv ausgeübt werden. Für eventuelle Rückfragen stehen wir unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung. Maria Fechter, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.

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