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Pressemitteilung: Flüchtlingsrat NRW fordert: Ausnahmezustand für Menschenrechte beenden!

Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.

Bochum, 09.12.2020

Pressemitteilung 19/2020


Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte fordert der Flüchtlingsrat NRW die Achtung der universalen Menschenrechte für Schutzsuchende. Obwohl mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren 70-jähriges Bestehen dieses Jahr gewürdigt wird, wichtige Garanten für die individuellen Menschenrechte geschaffen wurden, befinden sich die Grund- und Menschenrechte von Schutzsuchenden heute im permanenten Ausnahmezustand. Unter anderem gefährden die Kategorisierung von Flüchtlingen, beschleunigte Asylverfahren und die Isolierung Schutzsuchender das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbriefte Recht auf Asyl. Politische Entscheidungen und Erwägungen lassen den menschenrechtlichen Schutz von Flüchtlingen oftmals außer Acht. Selbst während der Corona-Pandemie wird von Abschiebungen nicht abgesehen. „Abschiebungen sind in dem derzeitigen pandemischen Ausnahmezustand unverantwortlich, da Leben und Gesundheit der Betroffenen nicht garantiert werden können“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin der Flüchtlingsrats NRW. Doch auch in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen herrscht weiterhin Ausnahmezustand für die Menschenrechte von Schutzsuchenden. Trotz der getätigten Entzerrungsmaßnahmen ist in den Sammelunterkünften der Infektions- und Gesundheitsschutz nicht sichergestellt. So waren am 12.11.2020 16 Landesaufnahmeeinrichtungen in Teil- oder Vollquarantäne, 103 Flüchtlinge waren mit Covid-19 infiziert. „Wir fordern die Landesregierung auf, das Recht auf Gesundheit für Flüchtlinge zu garantieren“, so Birgit Naujoks. „Auch aus diesem Grund muss eine Abkehr von der Massenunterbringung erfolgen.“ Zudem drohen Kinder und Jugendliche in Sammelunterkünften weiterhin abgehängt zu werden. Das neue, schulnahe Bildungsangebot, das laut Erlass vom 01.07.2020 nun schrittweise in allen Zentralen Unterbringungseinrichtungen eingerichtet werden soll, wird dem EU- und völkerrechtlich verankerten Recht auf Bildung nicht gerecht. „Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung endlich den rechtlichen Anspruch auf Bildung für Flüchtlingskinder anerkennt. Ziel muss jedoch sein, möglichst schnell den Zugang zu Regelschulangeboten zu ermöglichen“, so Birgit Naujoks.

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