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Update: Aufhebung des Besuchsverbot in städtischen Geflüchtetenunterkünften

Update:

Ab nächsten Montag, 15.6.2020,  ist das Besuchsverbot in den Außenanlagen aller Unterkünfte aufgehoben– unabhängig davon, wie die Unterkünfte ausgestattet sind. Besuch innerhalb der Unterkünfte ist aber weiterhin nur bei Häusern mit abgeschlossenen Unterkünften erlaubt.

Einzige Ausnahme ist und bleibt leider die Herkulesstraße, in der weiterhin grundsätzlich ein Besuchsverbot besteht.  


Update:

Ab Montag, 08.06.2020, wird das Besuchsverbot in allen Unterkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten aufgehoben. Es bleibt aber dabei, dass der Aufenthalt der Besucher*innen auf dem Außengelände und den Spielplätzen nicht erlaubt ist. Die Bewohner*innen und die Sicherheitsdienste sind über die neuen Regelungen informiert.

In den folgend aufgeführten Einrichtungen ist Besuch in den privaten Wohneinheiten ab heute wieder möglich:

Am Panthaleonsberg 12

Gelsenkirchener Str. 28 a/b

Haferkamp 15

Josef-Broicher-Str. 3

Parkstr. 2-57

Rather Str. 37

Siegburger Str. 486, 488

Den Bewohner*innen in diesen Unterkünften wird empfohlen, darauf zu achten, dass nicht zu viele Personen zeitgleich zu Besuch kommen, und auf jeden Fall den Mindestabstand von 1,5 – 2 Metern weiterhin einzuhalten.

Die Bewohner*innen der Einrichtungen wurden darauf hingewiesen, ausreichend zu lüften und auf Besuch zu verzichten, wenn jemand erkrankt ist.


Die Stadt Köln informiert:


Das Besuchsverbot in kleinen städtischen Geflüchtetenunterkünften wurde in der vergangenen Woche versuchsweise aufgehoben. Dies betrifft Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten. In Nippes sind das die Häuser in der Sebastianstraße und im Lindweiler Weg. Ab kommender Woche könnten evtl. auch für größere Einrichtungen Lockerungen beschlossen werden.

Alle Informationen dazu gibt es auf der Webseite der Wiku Köln unter https://www.wiku-koeln.de/standard-titel/

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