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Flüchtlingsrat NRW fordert Arbeitsmarktzugang für alle!

Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V. Bochum, 30.04.2020 Pressemitteilung 09/2020


Zum Tag der Arbeit: Einschränkungen im Arbeitsmarktzugang für Schutzsuchende müssen aufgehoben werden Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen wird auf Bundes- und Landesebene immer wie- der als wichtiger Erfolgsfaktor für eine gelingende Integration hervorgehoben. Jedoch erfah- ren Asylsuchende und Geduldete durch umfassende Wartefristen und Arbeitsverbote erhebli- che Einschränkungen im Arbeitsmarktzugang. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI), Dr. Stamp, hat diese Beschränkungen am 26. März 2020 gegenüber der Tageszeitung Die Welt als unverantwortlich kritisiert und die Aufhebung der Arbeitsverbote durch das Bundesinnen- ministerium gefordert. Auch durch die gut gemeinte neue Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und verschiedene Erlasse hat die nordrhein-westfälische Landesregie- rung bereits ihren grundsätzlichen Willen verdeutlicht, die Arbeitsmarktintegration von Schutzsuchenden zu ermöglichen. „Umso unverständlicher ist, dass ausgerechnet denjenigen Schutzsuchenden, die sich in Lan- desaufnahmeeinrichtungen befinden und damit direkt unter Landesverantwortung stehen, bislang der Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis verwehrt wird“, meint Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. Hintergrund ist eine Regelung, die im Rahmen des sogenannten Migrationspakets verabschie- det worden ist. Seit August 2019 haben Asylsuchende in Landesaufnahmeeinrichtungen nach neun Monaten Aufenthalt Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis. Wegen eines beste- henden Zuständigkeitsgerangels unter den Behörden wurde vielen antragstellenden Asylsu- chenden trotz bestehenden Anspruchs jedoch keine Beschäftigungserlaubnis erteilt. In eini- gen Fällen führte dies sogar dazu, dass der zugesagte Arbeitsplatz anderweitig besetzt wurde. Im April 2020 hat das MKFFI mit einem Erlass nun die Zuständigkeit der Zentralen Ausländer- behörden betont. „Es ist nicht hinnehmbar, dass bestehende Ansprüche wegen unklarer Zuständigkeiten über ein halbes Jahr nicht durchgesetzt werden können“, kritisiert Birgit Naujoks. Andere, nicht be- günstigende Regelungen des sogenannten Migrationspakets wie Leistungskürzungen oder Passbeschaffungspflichten wurden hingegen sofort bzw. teilweise sogar schon im Vorgriff um- gesetzt. „Das Land sollte von sich aus Schadensersatz leisten“, so Naujoks weiter, „schließlich sind den betroffenen Asylsuchenden aufgrund des Behördenversagens teilweise nicht uner- hebliche Gehaltszahlungen entgangen bzw. haben manche sogar ihren Arbeitsplatz verloren.“ Der Flüchtlingsrat NRW fordert die Landesregierung zur Umsetzung des von ihr erklärten En- gagements in der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen auf, indem Rechtsansprüche tat- sächlich anerkannt und Ermessensspielräume vollumfänglich ausgeschöpft sowie auskömm- lich finanzierte und bedarfsgerechte Programme zur praktischen Unterstützung von Schutzsu- chenden initiiert werden.

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