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Bildungs- und Teilhabepaket -Zuschuss für Schulbedarf nun möglich

Stadt Köln Presse-Information


Das zweite Schulhalbjahr beginnt am Montag, 23. Januar 2023. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets haben Eltern Anspruch auf Zuschuss von 58 Euro für Schulbedarf der Kinder – zum Beispiel für Schulrucksack, Sportzeug, Rechen- und Zeichenmaterial, Taschenrechner oder Hefte. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bewilligt das Amt für Arbeit, Soziales und Senioren der Stadt Köln.

Zu den Leistungen gehören:

· Zuschuss für Schulbedarf: Für das 2. Schulhalbjahr kann ein Betrag von 58 Euro beansprucht werden und 116 Euro für das 1. Schulhalbjahr 2023.

· Übernahme der Kosten für Ausflüge und Fahrten mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung

· Hilfe beim Lernen/Lernförderung: Die Kosten einer ergänzenden, angemessenen Lernförderung werden übernommen, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist.

· Schülerbeförderung: Bei langen Wegen zwischen Wohnort und der nächstgelegenen Schule beziehungsweise einer Schule mit einem besonderem Profil können die notwendigen Schülerbeförderungskosten für Kinder erstattet werden, wenn die Kosten nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

· Übernahme der Kosten für das gemeinschaftlich eingenommene Mittagessen in der Schule, Kindertagesbetreuung oder Kindertagespflege.

· Beiträge für Kultur, Musik, Sport, Freizeit: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten eine Pauschale von 15 Euro monatlich für gemeinschaftliche, außerschulische Vereins-, Kultur- oder Freizeit-/Ferienangebote.

Anspruchsberechtigt sind Kinder, die selbst oder deren Eltern eine der folgenden Leistungen beziehen: SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Sozialhilfe), Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld oder Kinderzuschlag.

Es sollen die Menschen motiviert werden, diese wichtige Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Sie stärkt die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Weitergehende Informationen und Antragsunterlagen sind abrufbar unter:

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