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Ausländeramt Dillenburger Str. und die Bezirksausländerämter öffnen am 04.05.2020 wieder

Ab Montag, 4. Mai 2020, öffnen das Ausländeramt Dillenburger Straße 56-66 sowie die neun Bezirksausländerämter eingeschränkt wieder für den Publikumsverkehr.

Für alle Anliegen ist eine Terminvereinbarung notwendig, persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich. Termine können per E-Mail, Formular oder Post schriftlich vereinbart werden. Termine, die vor dem 15. März 2020 vereinbart wurden, sind nicht mehr gültig. (Ausnahme: Termine für das Bezirksausländeramt Kalk, die vor dem 15. März 2020 vereinbart wurden, behalten ihre Gültigkeit.) Kundinnen und Kunden werden gebeten zu warten, bis das Ausländeramt sie kontaktiert und zur Vorsprache auffordert.

Der Zugang ins Gebäude des Ausländeramtes wird der Terminkundin bzw. dem Terminkunden und maximal einer Begleitperson ermöglicht. Sollten Sie den Termin versäumen oder zu einer späteren Uhrzeit vorsprechen, müssen wir den Zutritt verweigern. Dann müssen Sie einen neuen Termin schriftlich beantragen.

Es wird dringend empfohlen, im Gebäude des Ausländeramtes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wie z. B. einen Schal oder ein Tuch.

Persönliche Besuche und Vorsprachen ohne Einladung bzw. ohne Termin sind im Ausländeramt aktuell aufgrund des Corona Virus in Deutschland nicht möglich!

Für alle Anliegen ist eine Terminvereinbarung notwendig!

Bitte warten Sie, bis das Ausländeramt Sie kontaktiert und zur Vorsprache auffordert.

Das Einladungsschreiben ist unbedingt zum Termin mitzubringen und vorzulegen.

Wir haben im Vorfeld per Post Bescheinigungen zur Verlängerung der Aufenthalte verschickt. Diese Bescheinigung sichert Ihren Aufenthalt maximal bis zum 30. September 2020.

Zusätzlich verschickt das Ausländeramt, wenn möglich, aufenthaltsrechtliche Dokumente wie Duldungen, Fiktionen oder Gestattungen um persönliche Vorsprachen zu vermeiden.

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